VFF fordert Aufhebung der Zertifizierungspflicht

Nachdem die umstrittene Neuauslegung des Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten für Bauvorhaben des Bundes ausgesetzt worden ist, fordert der Verband Fenster+Fassade (VFF) darüber hinaus die generelle Abschaffung einer Zertifizierungspflicht für Holzhändler und weiterverarbeitende Unternehmen in Deutschland. Nach Ansicht von VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn wird der Einsatz von Holz aus legalen Quellen bereits eindeutig durch die EU-weit geltende Holzhandelsverordnung geregelt. Vor diesem Hintergrund stelle eine zusätzliche allgemeine Zertifizierungspflicht in Deutschland eine unverhältnismäßige Belastung, insbesondere für kleinere Unternehmen dar.

Am 22. April hat das Bundesbauministerium mitgeteilt, dass der neue Erlass BI7-81064.3/3-1 zur Beschaffung von Holzprodukten für Bauvorhaben des Bundes vorerst nicht in Kraft tritt. Wichtigste Änderung der im vergangenen Dezember angekündigten Neuauslegung war eine erweiterte Zertifizierungspflicht, die nicht mehr nur für Holzimporteure, sondern auch für alle nachgeschalteten Unternehmen gilt. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass gemäß der Statuten der Zertifizierungssysteme FSC und PEFC eine lückenlose Nachweiskette vorliegen muss. Die ursprüngliche Planung hatte vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2016 nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben werden dürfen, die eine Chain of Custody-Zertifizierung aufweisen.
Der VFF hat sich, ebenso wie verschiedene andere Verbände der Holzindustrie, in den vergangenen Monaten gegen eine Ausweitung der Zertifizierungspflicht engagiert. Mit der jetzt beschlossenen Aussetzung bzw. erneuten Prüfung des Erlasses gilt bis auf Weiteres die alte Regelung. Unternehmen, die für Bauprojekte des Bundes Holzprodukte zum Einsatz bringen, müssen demnach lediglich nachweisen, dass das Holz bei einem anerkannten zertifizierten Händler eingekauft worden ist.

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