Umsatz von VBH ist im ersten Quartal um 6 % gesunken

Der Umsatz des Baubeschlagkonzerns VBH ist im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6 % auf 128,7 Mio € gesunken. Laut einer vorgestern veröffentlichten Zwischenmitteilung ist der Rückgang vor allem auf die schwache Entwicklung in den Segmenten „Deutschland“ (-6 %) und „GUS" (-28 %) zurückzuführen. Im ersten Quartal 2014 war in den beiden Bereichen ein Umsatz von 81,8 Mio € bzw. 16,2 Mio € erwirtschaftet worden. Der im Vorjahreszeitraum mit 15,4 Mio € bzw. 22,6 Mio € angegebene Umsatz der beiden Segmente „Westeuropa“ und „Zentralosteuropa“ konnte dagegen um jeweils knapp 4 % gesteigert werden. Der Vorsteuerverlust hat sich im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr auf -5,5 Mio € gegenüber dem Vorjahresquartal erhöht. Konkrete Umsatz- und Ergebniszahlen hat VBH wie bereits für das Gesamtjahr nicht genannt.

Das Unternehmen hatte nach einer Anpassung der Mehrjahresplanung die ursprünglich für den 31. März geplante Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2014 verschoben. Die Anpassung der Planung hatte sich auch auf die Bewertungen im Einzelabschluss der VBH Holding auswirkt. Der VBH-Vorstand musste in der Folge in Finanzierungsverhandlungen mit Eigen- und Fremdkapitalgebern treten. Für diese Verhandlungen hatte das Unternehmen ein Restrukturierungs- und Sanierungsgutachten erstellen lassen, dem die kreditgebenden Konsortialbanken vorgestern zugestimmt haben. Basierend auf diesem Gutachten soll mit den Konsortialbanken bis zum 30. Juni ein Kreditvertrag für eine ausreichende Finanzierung der VBH abgeschlossen werden. Das Gutachten sieht unter anderem eine Restrukturierung und strategische Neuausrichtung der VBH Deutschland vor, die noch im zweiten Quartal eingeleitet werden soll.
Der VHB-Vorstand hat vorgestern zudem beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Damit soll der mit der Notierung im Prime Standard verbundene Zusatzaufwand reduziert werden. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) wird fortgeführt.

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