Europäisches Patentamt hat Patent von I4F bestätigt

Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes hat mit einer gestern ergangenen Entscheidung das von der Intellectual Property-Gesellschaft Innovations4Flooring (I4F) gehaltene Patent EP 2 440 724 „Floor panel and floor covering consisting of a plurality of such floor panels" bestätigt. Damit wurden auch die von der zur Unilin-Gruppe gehörenden Intellectual Property-Gesellschaft Flooring Industries vorgebrachten Einwände zurückgewiesen. Laut I4F besteht das im April 2014 erteilte Patent, das sich auf das einstückige Folddown-Verlegesysteme „TripleLock" bezieht, in vollem Umfang weiter.

Mitte Juli 2016 hatte bereits das Bezirksgericht Den Haag den niederländischen Teil des Patents in erster Instanz bestätigt. Unilin war in der Folge in die Berufung gegangen.

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